Februar 2025
Betreibung auf Konkurs bei Steuerschulden

Steuerschulden werden neu mit Betreibung auf Konkurs eingetrieben
Der Einzug von Steuern und
Abgaben ist bis zum 31. Dezember 2024 nur auf dem Weg der Betreibung auf
Pfändung möglich.
Ab dem 1. Januar 2025 wird
diese Bestimmung aufgehoben und für jeden im Handelsregister eingetragenen
Schuldner,
wird die eingeleitete Betreibung auf Konkurs fortgesetzt.