April 2024
                    
                    
                Kein Zusammenlegen von Einkommen bei Ehegatten mit ausländischem Wohnsitz
                    
                    
                Leben Ehegatten in
ungetrennter Ehe in zwei verschiedenen Ländern, 
so ist nur der in der Schweiz
wohnhafte Ehegatte im Inland steuerpflichtig. 
Einkommen und Vermögen werden vom
im Ausland lebenden Ehegatten getrennt besteuert; 
die Werte dürfen nicht
zusammengerechnet werden. (Quelle: BGE 2C_354/2022 vom 20.3.2023)