Neues Datenschutzgesetz
Die Schweiz bekommt ein neues Gesetz für den besseren Schutz der Daten ihrer Bevölkerung. Die hiesigen Unternehmen müssen sich ab dem 1. September 2023 an die revidierten Regelungen anpassen. Das nDSG soll vor allem die Transparenz von Datenbearbeitungen verbessern und die Selbstbestimmung der betroffenen Personen über ihre Daten stärken. Folgende Aspekte sind dabei zentral:
▪ Erhöhung der Transparenz und Stärkung der Rechte der betroffenen Personen
▪ Förderung der Prävention und der Eigenverantwortung der Datenbearbeitenden
▪ Stärkung der Datenschutzaufsicht (durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB)
▪ Verschärfung der Strafbestimmungen mit Folgen für die verantwortlichen Mitarbeitenden
▪ Ausbau der Governance-Pflichten
Spannend sind die ausgeweiteten Rechte der betroffenen Personen. Betroffene Personen müssen über die Beschaffung ihrer Daten informiert werden. Die Information muss mindestens Angaben zu den Verantwortlichen, zum Bearbeitungszweck sowie gegebenenfalls zu den Empfängerinnen und Empfängern der Personendaten enthalten. Diese Information kann beispielsweise über eine Datenschutzerklärung erfolgen. Die betroffenen Personen haben zudem Anspruch auf jede Information, welche für sie erforderlich ist, um ihre Rechte nach dem nDSG geltend zu machen. Dazu gehören, nebst den oben genannten informationspflichtigen Auskünften, insbesondere Informationen über die bearbeiteten Personendaten als solche sowie die Aufbewahrungsdauer bzw. die Kriterien zur Bestimmung der Aufbewahrungsdauer von Personendaten.