Steuergesetzrevision im Kanton Luzern
Im Kanton Luzern ist ab 1. Januar 2025 eine Steuergesetzrevision geplant, um auf erwartete Mehreinnahmen
durch die OECD-Mindeststeuer zu reagieren.
Es ist jedoch mit einem Referendum zu rechnen, was zu einer Volksabstimmung im September 2024 führen wird.
Im revidierten Steuergesetz sind folgende Anpassungen vorgesehen:
Juristische Personen
Kapitalsteuer:
Einfache Kapitalsteuer Reduktion auf 0.25 Promille (bisher 0.50 Promille, Übergangsphase 2025-2027).
Feste Kapitalsteuer auf Beteiligungen, Rechte, Konzernforderungen weiterhin 0.01 Promille.
Ab 2028 einheitliche Kapitalsteuer 0.01 Promille auf dem gesamten Kapital.
Forschungs- und Entwicklungsabzug:
Einführung eines zusätzlichen Abzugs bis 50% des geschäftsmässig begründeten Forschungs- und Entwicklungsaufwand
(bisher keine Abzugsmöglichkeiten).
Patentbox:
Erhöhung der Steuerentlastung auf 90% (bisher 10%) des Gewinns aus Patenten.
Natürliche Personen
Einkommenssteuer:
Neuer Sozialabzug für Kleinverdiener: Ledige bis CHF 50'000 und Verheiratete bis CHF 80'000 erhalten einen
14%-Abzug auf das Einkommen unterhalb dieser Grenzen.
Fremdbetreuungsabzug:
Erhöhung auf CHF 20'000 pro Kind (analog direkte Bundessteuer).
Kinderbetreuung:
Einheitlicher Kinderabzug von CHF 8'000 (keine Unterscheidung nach Alter).
Kapitalauszahlungen:
Steuersatz 0.50% für die ersten CHF 40'000 und 1.40% darüber (2025-2027)
Ab 2028 nur noch 1% für Beträge über CHF 40'000.