April 2024
Unfalltaggelder werden bei Mitschuld gekürzt
Bei einem
Velounfall mit einem Auto erlitt ein 44-Jähriger ein Schädelhirntrauma.
Da er
sich beim Unfall in einem Fahrverbot befand, kürzte die Unfallversicherung
die
Taggelder wegen grobem Selbstverschulden um zehn Prozent.
Vor Bundesgericht
bekam die Versicherung Recht: Der Velofahrer habe den Unfall mitverschuldet,
deshalb sei die Kürzung zulässig. (Quelle: BGE 8C_9/2023 vom 10.5.2023)