Mai 2023
Anpassung der Mehrwertsteuersätze
Erben haften so lange für
allfällige Schulden der verstorbenen Person, bis die zugrundeliegende Forderung
verjährt ist.
Je nach Art der Forderung kann dies erst nach zehn Jahren
der Fall sein.
Direkt nach der Erbteilung haften die Erben noch fünf Jahre lang
solidarisch und mit ihrem ganzen Vermögen, danach nur noch im Umfang ihres
Erbanteils.