Betreibung auf Konkurs bei Steuerschulden

Alle Personen, die in der Schweiz steuerlich ansässig sind – also hier wohnen – müssen ihr weltweites Vermögen deklarieren. Dazu gehören:
Bankkonten im Ausland
Wertpapiere und Fonds im Ausland
Lebensversicherungen mit Sparanteil
Immobilien
Beteiligungen, Depots oder sonstige Vermögenswerte im Ausland
Doppelbesteuerungsabkommen verhindern, dass dasselbe Einkommen und Vermögen doppelt besteuert wird.
Trotzdem muss das Vermögen in der Schweiz deklariert werden.
Da Daten aus dem automatischen Informationsaustausch (AIA) von den Steuerbehörden verwendet werden,
kommen immer mehr ausländische Vermögen ans Licht. Die Folgen von nicht-deklariertem Vermögen sind:
Nachsteuern für die betroffenen Jahre, max. 10 Jahre rückwirkend
Busse wegen Steuerhinterziehung, oft 100% der hinterzogenen Steuer.