Anpassung der Mehrwertsteuersätze
In der Schweiz unterliegt der Verkauf von
Grundstücken der Grundstückgewinnsteuer.
Diese Steuer wird auf den Gewinn
erhoben, der aus dem Verkauf von Grundstücken oder Immobilien erzielt wird.
Die
genauen Bestimmungen können je nach Kanton variieren.
In der Regel haftet der Verkäufer für die
Grundstückgewinnsteuer.
Der Verkäufer ist verpflichtet, den erzielten Gewinn zu
deklarieren und die fällige Steuer zu entrichten.
Aber: Das
Steueramt darf die Grundstückgewinnsteuer beim neuen
Eigentümer einfordern,
wenn dies beim Verkäufer aussichtslos erscheint. Der Staat hat ein
Grundpfandrecht zur Sicherstellung seiner Ansprüche.
Dabei müssen nicht
einmal alle rechtlichen Schritte gegen den
eigentlichen Steuerschuldner ausgeschöpft werden,
bevor sich das Steueramt an den neuen
Eigentümer hält. Es reicht die Tatsache, dass die Schuld uneinbringlich
ist.
Fazit: Der Käufer sollte aus Sicherheitsgründen bei der notariellen Beurkundung einen Beleg verlangen,
der bestätigt, dass der Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer bereits beim Steueramt hinterlegt hat.