Anpassung der Mehrwertsteuersätze
Am 1. September 2023 tritt das neue Datenschutzgesetz (DSG) der Schweiz in Kraft und gilt für die Bearbeitung von Personendaten natürlicher Personendaten. Eine Übergangsfrist für die Umsetzung ist nicht vorgesehen. Sämtliche Unternehmen in der Schweiz sind betroffen, da jedes Unternehmen eine Vielzahl von Daten gespeichert hat.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört die deutlich strengere Informationspflicht für Unternehmen. Ein Bereich ist die Datenschutzerklärung auf der Webseite. Hier wird eine Überarbeitung der Datenschutzerklärung in den meisten Fällen unumgänglich sein. Sobald auf der Website ein Kontaktformular vorhanden ist, sammelt das Unternehmen Personendaten und ist somit verpflichtet eine Datenschutzerklärung zu erstellen.
Eine überarbeitete Datenschutzerklärung hat auch den Vorteil, dass darauf verwiesen werden kann. So genügt es beispielsweise, in einer Auftragsbestätigung oder in einem Kunden- oder Lieferantenvertrag darauf hinzuweisen, dass die Datenschutzerklärung online zugänglich ist. Als Unterschied zur europäischen Datenschutzerklärung besteht in der Schweiz nur die Informationspflicht. Somit braucht es kein explizites Einverständnis des Interessenten oder des Kunden.
Das benötigte Fachwissen rund um das Thema, die materiellen und personellen Ressourcen sowie die Zeit, welche benötigt wird, um allen Bestimmungen nachzukommen sind nicht zu unterschätzen. Treuhand Suisse hat einen Leitfaden erstellt, um Sie zu unterstützen. Mit folgender Checkliste klären Sie, ob und wo Handlungsbedarf besteht.
Checkliste neues Datenschutzgesetz.pdf
Wir unterstützen Sie gerne, um eine auf Ihre Bedürfnisse angepasste pragmatische Umsetzung anzustreben.