Februar 2025

Steuerbarer Beteiligungshandel

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Verdeckte Gewinnausschüttungen sind geldwerte Leistungen eines Unternehmens
an ihre Eigentümer/Aktionäre oder an nahestehende Dritte, die in einem offensichtlichen
Missverhältnis zur Gegenleistung stehen.

Im Gegensatz zur „offenen“ Gewinnausschüttung, also zur Dividende,
wird sie nicht zulasten des Gewinns oder der Reserven verbucht, sondern „verdeckt“ als vertragliche Leistung. 

Eine verdeckte Gewinnausschüttung hat drei Merkmale:

1.  Sie ist eine Leistung des Unternehmens an die Aktionäre oder an Nahestehende.

2.  Es wird keine oder keine angemessene Gegenleistung erbracht.

3.  Die Leistung würde einer unabhängigen Drittperson nicht erbracht.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung belastet die Erfolgsrechnung und das Unternehmen weist einen zu tiefen Gewinn aus,
was steuersparend wirkt.

Falls eine verdeckte Gewinnausschüttung entdeckt wird, hat sie drei Steuerfolgen:

1. Gewinnsteuer entsteht beim Unternehmen aufgrund des reduzierten Gewinns, dieser wird aufgerechnet

2. Verrechnungssteuer entsteht beim Unternehmen wegen der reduzierten Gewinnausschüttung

3. Einkommenssteuer wird fällig beim Aktionär aufgrund des zugeflossenen Gewinns:
das Steueramt wird die verdeckte Gewinnausschüttung wie eine Dividende behandeln.


Verdeckte Gewinnausschüttungen lösen in der Regel auch steuerstrafrechtliche Folgen aus.